AR Rent a Car Mietbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 11.07.2026
1. Erforderliche Dokumente
Zum Anmieten und Führen eines Fahrzeugs müssen der Hauptfahrer und alle weiteren autorisierten Fahrer die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestens 21 Jahre alt sein (für Fahrer unter 25 Jahren kann eine Jungfahrergebühr anfallen).
- Über einen gültigen, nicht eingeschränkten Führerschein verfügen, der mindestens 2 Jahre vor dem Mietdatum ausgestellt wurde.
- Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen.
- Ausländische Mieter müssen einen Internationalen Führerschein (IDP) vorlegen, wenn ihr Führerschein nicht in lateinischer Schrift verfasst ist.
2. Buchung und Bestätigung
Der Mietvertrag stellt einen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen der AR GROUP d.o.o. SARAJEVO - PODRUŽNICA AR GROUP RENT SARAJEVO (das „Unternehmen“) und der Person oder Organisation, die das Fahrzeug mietet (der „Mieter“), dar. Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Fahrzeugschlüssel und endet mit der Rückgabe und Prüfung des Fahrzeugs durch einen bevollmächtigten Vertreter des Unternehmens.
3. Zahlung und Kaution
Bei der Abholung kann eine Kaution verlangt werden, um mögliche Selbstbeteiligungen, Kraftstoffdefizite oder Verspätungsgebühren abzudecken. Die Kaution wird nach der ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs freigegeben. Die Mietgebühren werden auf 24-Stunden-Basis berechnet.
4. Versicherung und Verantwortung des Kunden
Alle Mietfahrzeuge enthalten eine Standard-Haftpflichtversicherung gemäß den Gesetzen von Bosnien und Herzegowina. Kollisionsschadenerlass (CDW) und Diebstahlschutz (TP) sind in den Standardpreisen enthalten, mit einer im Mietvertrag angegebenen obligatorischen Selbstbeteiligung.
Ausschlüsse vom Versicherungsschutz:
Der Versicherungsschutz erlischt vollständig, und der Mieter übernimmt die volle finanzielle Verantwortung für sämtliche Schäden, wenn das Fahrzeug:
- Unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Substanzen geführt wird.
- Von einem nicht autorisierten oder nicht registrierten Fahrer geführt wird.
- Abseits der Straße oder auf unbefestigten Wegen bewegt wird und dadurch Schäden am Unterboden oder an den Reifen entstehen.
- Unter Verstoß gegen die Verkehrsgesetze von Bosnien und Herzegowina bewegt wird.
5. Übergabe- und Rückgabebedingungen
Die Fahrzeuge werden in einwandfreiem Zustand, sauber und ohne verdeckte Mängel übergeben. Vor der Abfahrt findet eine gemeinsame Kontrolle statt, und bereits vorhandene Schäden werden im Mietvertrag festgehalten. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug im gleichen Zustand zurückzugeben. Neue Schäden, fehlendes Zubehör (einschließlich Schlüssel, Dokumente oder Ersatzreifen) oder notwendige umfangreiche Innenreinigung werden direkt der Kreditkarte des Mieters belastet.
6. Tankregelung
Wir wenden die „Wie-übergeben“-Tankregelung an: Das Fahrzeug ist mit derselben Kraftstoffmenge zurückzugeben, mit der es übernommen wurde. Wird das Fahrzeug mit weniger Kraftstoff zurückgegeben, wird der fehlende Kraftstoff zum Aufschlagpreis zuzüglich einer Betankungsgebühr berechnet.
7. Grenzübertritt
Standardmieten beinhalten unbegrenzte Kilometer innerhalb der Grenzen von Bosnien und Herzegowina. Grenzüberschreitende Fahrten erfordern die ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmens sowie die Ausstellung einer Grünen Karte, wofür zusätzliche Gebühren anfallen können.
8. Stornierungsbedingungen
Kostenlose Stornierung bis 48 Stunden vor der geplanten Abholzeit möglich. Stornierungen innerhalb von 48 Stunden vor der Abholung werden mit einer Gebühr in Höhe eines Tagesmietpreises berechnet. Wird das Fahrzeug ohne vorherige Ankündigung nicht abgeholt, wird der gesamte Mietbetrag in Rechnung gestellt.